Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.)

Der überwiegende Anteil deutscher Weine sind Q.b.A.-Weine. Bei diesen sind die Qualitätskriterien noch höher angelegt.

Qualitätsweine müssen aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen.
Für jeden Qualitätswein sind, unterschiedlich nach Rebsorte und Anbaugebiet, untere Grenzwerte beim natürlichen Alkoholgehalt festgelegt.
Q.b.A.-Weine erhalten nach einer behördlichen Prüfung eine Prüfnummer, die auf dem Etikett stehen muss.
Qualitätsweine dürfen durch Zusatz von Zucker angereichert werden. Durch die Anreicherung darf aber nur 20 bis 28 Gramm zusätzlicher Alkohol entstehen.


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